In der digitalisierten Arbeitswelt gewinnen neben dem klassischen Handwerk administrative Weiterbildungen an Bedeutung. Der Bildungsfonds des GAV Holzbau unterstützt Mitarbeitende und ihre Betriebe finanziell bei anerkannten Weiterbildungen – sofern Kurs und Kursanbieter die Voraussetzungen des Leistungsreglements erfüllen.

Erhöhte Weiterbildungsbeiträge

2024 wurde der jährliche Maximalbetrag für Kurse im Bereich Administration mehr als verdoppelt: Betriebe können jährlich bis zu 1000 Franken pro GAV-unterstellte/n Mitarbeitende/n für anerkannte Kurse im Bereich Administration beantragen.

Subventionierte Weiterbildungen

Neben den Kursen im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz werden Weiterbildungen wie Office-, Buchhaltungs-, Personalführungs- oder Sprachkurse unterstützt.

Einfacher Zugang zu Subventionen 

Kurse im Bildungskalender sind bereits geprüft. Für andere Schulungen wird jedes einzelne Leistungsgesuch anhand der Voraussetzungen geprüft.

Administrative Weiterbildungen

Da diese Kurse sehr vielfältig sein können, wird jeder Kurs einzeln geprüft. Dazu kann über die Webseite der Berufsförderung ein Leistungsgesuch eingereicht werden.

Voraussetzungen auf einen Blick

  • Die teilnehmende Person ist dem GAV Holzbau unterstellt.
  • Der Kurs wird von einem qualifizierten Kursanbieter durchgeführt.
  • Die Kursinhalte entsprechen schwerpunktmässig dem Leistungsreglement.

Das Wichtigste im Überblick 

Wer kann finanzielle Unterstützung für Weiterbildungen beantragen?   

Alle Holzbaubetriebe, die dem GAV Holzbau unterstellt sind, dürfen beim Bildungsfonds für dem GAV unterstellte Mitarbeitende Geld für Weiterbildungen beantragen.    

Welche Weiterbildungen werden unterstützt? 

Neben den Kursen im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz werden Weiterbildungen wie Office-, Buchhaltungs-, Personalführungs- oder Sprachkurse unterstützt. Voraussetzung ist, dass der Kurs von einem qualifizierten Kursanbieter durchgeführt wird und schwerpunktmässig Themen gemäss Leistungsreglement abdeckt.

Wie hoch ist die Unterstützung?   

Im Bereich ASGS ist dies abhängig vom jeweiligen Kurs; im Bereich Administration können pro Jahr maximal 1000 Franken je Mitarbeiter/in beantragt werden. 

Wo beantrage ich Bildungsgelder? 

Gelder für berechtigte Kurse können über den Bildungskalender der Berufsförderung beantragt werden. Für dort nicht aufgeführte Kurse kann online ein Leistungsgesuch gestellt werden, welches auf Berechtigung geprüft wird.